Reisekrankenversicherung
Für das Schengen-Visum ist eine Reisekrankenversicherung Pflicht – und mit Kind ohnehin unverzichtbar. Hier steht verständlich, worauf es bei der Wahl der Police ankommt. Die genauen Anforderungen findest du in der aktuellen Liste des Konsulats, bei dem du beantragst.
Grundanforderungen für Schengen
- Deckung: Mindestens 30.000 € für medizinische Notfallbehandlung und Rücktransport.
- Geltungsbereich: Gültig in allen Schengen-Ländern.
- Dauer: Deckt jeden Reisetag vom ersten bis zum letzten.
- Personen: Alle Familienmitglieder, auch die Kinder, stehen in der Police.
Worauf wir als Familie achten
| Punkt | Warum es wichtig ist |
|---|---|
| Familienpolice | Eine Police für alle ist praktisch und oft günstiger |
| Ambulante Behandlung | Kinder brauchen meist kurze Arztbesuche wegen Fieber oder Ohrenschmerzen |
| Selbstbeteiligung | Ohne Selbstbeteiligung zahlst du kleine Rechnungen nicht selbst |
| 24-Stunden-Hotline | Eine Hotline, die dir um Mitternacht das richtige Krankenhaus nennt, ist Gold wert |
| Gepäck und Verspätung | Nicht Pflicht, aber zusätzliche Sicherheit für Kinderwagen und Koffer |
Häufige Fragen
Reicht die Versicherung meiner Kreditkarte? Manche Kreditkarten enthalten eine Reiseversicherung, aber Deckungssumme, versicherte Personen und die Anerkennung durch Konsulate sind unterschiedlich. Prüfe die Police vor dem Antrag.
Wann sollte ich die Versicherung abschließen? Vor dem Visumantrag, denn die Police gehört dazu. Ändern sich die Reisedaten, muss auch die Police angepasst werden.
Was tun, wenn ich in Europa ins Krankenhaus muss? Ruf zuerst die Hotline deiner Versicherung an; sie verweist dich an eine Vertragseinrichtung. Bewahre alle Rechnungen und Berichte auf.
Wo bekommt man eine Police? Eine Schengen-taugliche Reisekrankenversicherung kannst du online zum Beispiel bei EKTA abschließen und die Police sofort herunterladen. Prüfe vor dem Antrag Deckungssumme und Daten.
Die Schritte des Antrags findest du in unserem Ratgeber zum Schengen-Visum mit Kindern.